Schließung Ringelberghohl

Erhalten per E-Mail:

Sehr geehrte Ortsverwaltung, sehr geehrte Grötzinger Parteivertreter*innen,

heute Morgen bin ich meinen üblichen Spazierweg durch den Wanderweg Ringelberghohl gelaufen. Am Ende, wo die momentane Absperrung steht, bin ich auf 3 Mitarbeiter des Tiefbauamtes gestoßen, welche mir erläutert haben, dass sie jetzt doch einen Zaun als Absperrung aufstellen würden. Der Durchgang bliebe auf weiteres verboten und kann auch nicht auf eigene Gefahr erfolgen.

Ich war sehr überrascht, da ich doch aus der Presse entnommen habe (BNN und Grötzingen Aktuell) dass dieser Weg für die Spaziergänger als Freizeitweg erhalten bleiben und eben nicht gesperrt werden soll.

Mir wurde von den Mitarbeitern gesagt, dass noch nicht entschieden sei, ob die Bezeichnung öffentliche Straße tatsächlich zurückgenommen werden wird. Bis dahin werde der Weg gesperrt durch einen nicht überwindbaren Zaun.

Ich kann nicht nachvollziehen warum diese Maßnahme nicht erst getätigt wird, wenn entschieden ist, was mit dem Wanderweg Ringelberghohl erfolgen soll. Diese Maßnahmen werden sicherlich mehrere 1000 Euro kosten.  Auch könnte man die Entscheidung den öffentlichen Weg als Freizeitweg umzubenennen beschleunigen, da dann laut Aussage der städtischen Mitarbeiter kein Zaun mehr notwendig wäre.

Viele der Anwohner und ich (siehe mehrere Unterschriftensammlungen vom August 2020) sind mit dieser Sperrung durch einen Zaun nicht einverstanden.

Bitte nehmen sie dazu Stellung.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

Unsere Antwort:

Hallo …..,

zu den zeitlichen Abläufen und Bearbeitungsgeschwindigkeiten in der Stadt muss sich die Stadt äußern.

Von unserer Seite können wir Folgendes sagen: In der Ortschaftsratssitzung am 23. September 2020 ist die Ringelberghohl Thema und die zuständigen Ämter werden anwesend sein. Es stehen noch zwei Gutachten aus (Baumgutachten und erforderliches Pflegekonzept). Außerdem müssen die angrenzenden Grundstückseigentümer einen 3 m breiten Streifen an der Böschungskante freimachen. Die Entscheidung, ob der Weg auf eigene Gefahr begangen werden darf, ist somit noch nicht gefällt.

Zum Zaunbau: da hast Du bei der Ortsverwaltung ja an der richtigen Adresse nachgefragt. Hier können wir nur spekulieren:

Die Begründung für die Einziehung des Weges ist „Gefahr für Leib und Leben“. Wir denken, solange nichts entschieden ist, die Konzepte und Instandsetzungsprogramme sowie Pflegeprogramme für die Hohl und die Arbeiten der Eigentümer nicht durchgeführt sind, ist die Stadt dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass nichts passiert, zumal sich gegebenenfalls durch die Regenfälle die Bedingungen verschlechtern. Die GLG ist der Meinung, dass der Schutz eines Menschenlebens den Aufwand wert ist, zumal die – je nach Beschluss – dann notwendigen Maßnahmen (s. oben) einiges an Zeit benötigen werden, während der der Weg ebenfalls gesperrt sein muss.

Folgenden zukünftigen Zustand unterstützen wir: Nutzen als offiziellen Weg oder zum Begehen auf eigene Gefahr nur dann, wenn die dafür erforderlichen Eingriffe in die mittlerweile entstandene biotopähnliche Natur gering sind.

Viele Grüße….